Arbeit & keine Arbeit

Wie man das mit seiner Arbeit handhabt, muss man sich natürlich individuell überlegen. Wir waren vor unserer Reise beide in einem regulären Angestelltenverhältnis.
Es gab also nur die Optionen Sabbatical oder kündigen. Ein Sabbatical kam für uns nicht infrage, da wir nicht wussten (und immer noch nicht wissen) wie lange wir unterwegs sein wollen. Und da wir über 5 bzw. knapp 7 Jahre bei unserem Arbeitgeber waren, war es ohnehin an der Zeit für einen Tapetenwechsel. Raus aus der Komfortzone, rein ins Abenteuer.

Ich muss zugeben, mir fiel das ziemlich schwer. Ich bin ein Fan von doppelten Böden mit Auffangnetzen. Meinen Job „einfach so“ aufzugeben, war definitiv ein riesen Schritt raus aus der Komfortzone für mich.
Aber der Wunsch nach dieser Reise war einfach größer als die Angst davor, was alles schief gehen könnte. Ihr habt’s wahrscheinlich gemerkt, ich bin eher aus der Kategorie „Bedenkenträger“ und versuche mich gerade im Selbstexperiment daran, diese Einstellung zu ändern in „mach einfach, das wird richtig gut!“. Keep u posted.

Den Ablauf habe ich hier grob umrissen nach bestem Wissen und Gewissen – und ohne Gewähr auf Vollständig- oder Richtigkeit.

  1. Kündigung einreichen
  2. Bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Am besten noch am selben Tag.
  3. Spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur arbeitslos melden (ja, das sind unterschiedliche Vorgänge)
    • Dieser Schritt ist wichtig, um den Anspruch auf ALG zu sichern (sofern man ihn bereits erworben hat)
    • Bei einer Kündigung bekommt man eine Sperrfrist von 12 Wochen auferlegt, diese startet ab der Arbeitslosmeldung, frühestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
    • Die Sperrfrist läuft ab diesem Tag ab, auch wenn man während dieser Zeit reist. So die telefonische Auskunft der Agentur für Arbeit
  4. Bei der Agentur abmelden, sobald man das Land verlässt. Man steht dem Arbeitsmarkt nicht weiter zur Verfügung und hat keinen Anspruch auf Leistungen (das gilt auch bei einer erteilten Sperrfrist!)
  5. Nach Reiserückkehr meldet man sich wieder zurück bei der Agentur und bekommt dann entsprechende Leistungen (sofern der Anspruch besteht und sofern eine eventuelle Sperrfrist abgelaufen ist).

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